Die Helfenden sind einer Betriebs-Haftpflichtversicherung angeschlossen. Für den Fahrdienst besteht zudem eine Kaskoversicherung. Der Arbeitsweg ist mitversichert.
Dieser Versicherungsschutz besteht nur bei Aufträgen, die über die Vermittlungsstelle vereinbart werden. Schadenmeldungen sind unverzüglich an die Vermittlungsstelle zu richten. Die Versicherungsprämien werden vom verein SfS bezahlt.